Bundesarbeitsgericht: Auch aus dem Vorjahr übertragene Urlaubsansprüche unterliegen der grundsätzlichen Verfristung zum Jahresende – http://bit.ly/r1Izwo
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Bundesarbeitsgericht: Auch aus dem Vorjahr übertragene Urlaubsansprüche unterliegen der grundsätzlichen Verfristung zum Jahresende – http://bit.ly/r1Izwo