Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein steter Quell von Auseinandersetzungen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind in dem jeweiligen Arbeitsvertrag oft nur sehr unzureichend geregelt. Und selbst das Gesetz gibt darüber nur in unzureichendem Maße Auskunft.

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist zudem sehr umfangreich und leider auch nicht immer vorhersehbar.

Haben Sie Zweifel über Ihre Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis?

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber im Rahmen von Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis. Dabei legen wir Wert auf eine persönliche Beratung, die nicht nur rechtliche Erwägungen beinhaltet, sondern vor allem auch von einem lösungsorientierten Ansatz geprägt ist. 

Beispiele für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen

Hier ein paar Beispiele aus dem reichhaltigen Repertoire arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen:

  • Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Die Abmahnung als Vorstufe der Kündigung
  • Streitigkeiten über Krankheit, Urlaub oder Zeugnis
  • Variable Vergütungsbestandteile (Bonus, Gratifikation, Aktienoptionen etc.)
  • Mobbing und Auseinandersetzungen wegen AGG
  • Versetzung und/oder Vertragsänderung
  • Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag
  • Wiedereingliederung nach Elternzeit

Für Sie als Arbeitgeber prüfen oder erstellen wir Ihre Arbeitsverträge, bereiten Abmahn- oder Kündigungsschreiben vor, vertreten Sie gerichtlich in Kündigungsschutzverfahren gekündigter Arbeitnehmer und beraten Sie bei allen sonstigen alltäglichen Fragen und Problemen rund um das Arbeitsrecht.

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