Das Verwaltungsrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es ist das Recht der Exekutive, es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.
Wir beraten und vertreten in Bereichen des öffentlichen Rechtes und setzen gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche gegen Behörden durch.
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Rechtsanwalt Martin Dahmen
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