Im Bereich des Franchising treten eine Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen auf, die sich neben den vertragsrechtlichen Kernbereichen insbesondere auf Rechtsfragen aus Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Internetrecht sowie dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen.
Wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei dem konzeptionellen Ansatz, der Gestaltung der Verträge oder deren Prüfung, der Verfolgung von Vertragsverstößen und der Durchsetzung von Ansprüchen.