Handelsrecht

Franchiseverträge

Franchising ist eine weit verbreitete Methode zum Vertrieb von Waren, Dienstleistungen und Technologien. Dabei stellt ein Konzessionsgeber (Franchisegeber) einem Konzessionsnehmer (Franchisenehmer) die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Hierzu werden dem Franchisenehmer im Regelfall Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern eingeräumt sowie das Know-how in Bezug auf Geschäftsmodell und Waren und Dienstleistungen vermittelt.

Im Bereich des Franchising treten eine Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen auf, die sich neben den vertragsrechtlichen Kernbereichen insbesondere auf Rechtsfragen aus Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Internetrecht sowie dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen. 

Wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei dem konzeptionellen Ansatz, der Gestaltung der Verträge oder deren Prüfung, der Verfolgung von Vertragsverstößen und der Durchsetzung von Ansprüchen.

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Kanzlei für Recht und Steuern

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