Handelsrecht

Das Recht der Kaufleute

Das Geschäft des Kaufmanns und Unternehmers vereint vielfältige Funktionen (Produktion, Einkauf, Vertrieb, Personalwesen, Rechnungswesen, Management, Planung, Strategie und Controlling). Sie stehen als Unternehmer bzw. Geschäftsführer hierbei in Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen unterschiedlichen Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, selbstständige Vertriebskräfte, z.B. Handelsvertreter, (Mit-) Gesellschafter, Banken, Dienstleister). All diese Funktionen und Geschäftsbeziehungen im Unternehmen müssen ineinandergreifen und „laufen wie ein Uhrwerk“.

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