Arbeitsrecht

Kündigung

Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten? Wie verhalten Sie sich in diesem Falle richtig?

Kündigung ohne Grund wirksam?

Sie sollten hierzu wissen, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber weder fristlos noch ordentlich unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist ohne Grund gekündigt werden können, wenn das Arbeitsverhältnis bereits über 6 Monate besteht und in Ihrem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Dann nämlich greift für eine ordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung das Kündigungsschutzgesetz und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, also entweder auf

  • Personenbedingten Gründen
  • Verhaltensbedingten Gründen oder
  • Betriebsbedingten Gründen

beruhen, die der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss.

Kündigung ohne vorherige Abmahnung? 

Bei verhaltensbedingten Gründen ist zudem grundsätzlich eine vorherige Abmahnung als milderes Mittel erforderlich.

Welche Fristen müssen Sie beachten?

Ganz wichtig: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie unbedingt innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung des Kündigungsschreibens gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einlegen, damit die Kündigung nicht als wirksam fingiert wird.

Wir raten Ihnen daher, sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung rechtlich beraten zu lassen. Sehr gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und einen Beratungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.

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