Voraussetzung ist jedoch, dass das erschaffene Werk Ausdruck einer persönlichen geistigen Schöpfung ist und damit eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreicht. Eine Anmeldung oder Eintragung dieses Rechts sind nicht erforderlich.
Auch der immer wieder gesehene Copyright-Vermerk ist für die Entstehung des Urheberrechts und den daran anknüpfenden Schutzrechten unerheblich, dient allerdings zur Sensibilisierung auf das bestehende Urheberrecht und stellt eine gewisse Indizwirkung dar.
Wir vertreten unsere Mandanten bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Urheberrecht, insbesondere
- Bei der Vertretung in Abmahnfällen wegen Filesharings, Verwendung fremder Bilder, Logos, Texte etc. im Internet sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich und im einstweiligen Verfügungsverfahren
- Bei der Prüfung, ob ein Urheberrecht vorliegt und Dritte dieses durch unberechtigte Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlungen verletzen
- Bei der Abgrenzung zwischen unzulässiger Bearbeitung und zulässiger freier Benutzung
- Allgemeine bei der Verteidigung von urheberrechtlichen Persönlichkeits- und Nutzungsrechten sowohl außergerichtlich z.B. durch Abmahnungen wie auch gerichtlich und im einstweiligen Verfügungsverfahren
Haben Sie Fragen zum Thema Urheberrecht? Wir stehen Ihnen mit hoher Expertise und langjähriger Erfahrung in diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Iris Thome
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